Allgemeine Geschäftsbedingungen Tinhofer GmbH
I. Präambel
Die Tinhofer GmbH bietet professionelle Unternehmensberatung, Outplacement und Coaching.
II. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen der Tinhofer GmbH mit seinen Kunden, soweit in individuellen Vertragsbestandteilen, wie Angeboten, schriftlichen Individualverträgen und Auftragsbestätigungen, keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten nicht nur für das erste oder ein bestimmtes Rechtsgeschäft von der Tinhofer GmbH mit seinen Kunden, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Vertragsbeziehungen, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge, auch wenn die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in weiteren, zukünftigen Verträgen nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird. Die Tinhofer GmbH erklärt hiermit, Verträge nur aufgrund dieser AGB abschließen zu wollen und widerspricht damit sämtlichen abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen, gleich ob diese in individuellen Vertragsurkunden oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, werden nur dann rechtswirksam, wenn sie von der Tinhofer GmbH beim jeweiligen Vertragsabschluss einzeln und ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Mit Erteilung des Auftrages an die Tinhofer GmbH erklärt der Kunde ausdrücklich sein unbedingtes und vollinhaltliches Einverständnis mit den Bestimmungen dieser AGB.
III. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der Tinhofer GmbH und dem Kunden kommt entweder durch die Annahme des unveränderten Angebotes durch dessen Unterfertigung durch den Kunden oder durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Tinhofer GmbH (mit dem Datum der Postaufgabe bzw. dem Datum der elektronischen Übermittlung) zustande. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind erst mit dem Zeitpunkt ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Tinhofer GmbH gültig und Bestandteil des Vertrages. Mündliche Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind jedenfalls rechtsunwirksam, dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, insbesondere für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
IV. Leistungsumfang
Im Bereich der Personalsuche wird nach der Auftragserteilung aufgrund der individuellen Situation und den konkreten Erfordernissen des Kunden (strategische Unternehmensausrichtung, aktuelle Zielsetzungen, persönliche und fachliche Anforderungen, etc.) ein maßgeschneiderter Suchprozess festgelegt. Dem Kunden obliegt die Endauswahl bzw. Entscheidung für den geeignetsten Kandidaten. Mit der Präsentation des oder der ausgewählten Kandidaten ist die vertragsgemäße Leistung der Tinhofer GmbH im Bereich der Personalsuche erbracht.
Im Bereich der sonstigen Personalberatung stellt die Tinhofer GmbH sein Know-how betreffend Personalauswahl und Personalentwicklung sowie im Outplacement und Coaching zur Verfügung, und veranstaltet in Abstimmung mit dem Kunden entwickelte Test- und Schulungsmaßnahmen für qualifizierte Mitarbeiter.
VI. Honorar
Das auftragsbezogen vereinbarte Honorar umfasst die jeweils vereinbarten Maßnahmen und nach vollständiger Durchführung und Abschluss der Beratungsmaßnahme zur unverzüglichen Zahlung fällig. Das jeweils einzeln vereinbarte Honorar enthält nicht die gesetzliche Umsatzsteuer und die anfallenden Spesen für Inserate, sowie Reise-, Bewirtungs-, Aufenthalts- und Nächtigungskosten die bei der Abwicklung des konkreten Auftrages entstanden sind. Diese Spesen und Kosten werden dem Kunden nach Anfall zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.
Werden in den einzelnen Verträgen keine speziellen Honorarvereinbarungen getroffen, so gilt das bei der Tinhofer GmbH übliche und angemessene Honorar zuzüglich Umsatzsteuer und Spesen als vereinbart.
Wenn die Rechnung vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet wird, gilt diese als genehmigt und anerkannt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist spesen- und abzugsfrei an die Tinhofer GmbH zur Anweisung zu bringen.
Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die Tinhofer GmbH berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu verrechnen. Weiters ist die Tinhofer GmbH im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, auch durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, und sonstige Inkassoversuche und den vollen Ersatz der für die gerichtliche Betreibung der offenen Rechnungsforderung anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu begehren. Dies gilt auch für die Kosten der Beteiligung an Insolvenz- und Exekutionsverfahren, einschließlich insbesondere der anwaltlichen Intervention bei Vollzügen und Schätzungen, allen abgehaltenen gerichtlichen Tagsatzungen, sowie allenfalls zur Hereinbringung des Rechnungsbetrages erforderlichen Zwangsversteigerungen und Verfahren zur Meistbotsverteilung.
VII. Haftung
Die Tinhofer GmbH haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der geleisteten Beratungs- und Schulungsmaßnahmen bzw. der von ihm präsentierten Kandidaten. Der Erfolg der Maßnahmen auf dem Personalsektor ist sehr wesentlich auch von der effektiven Mitarbeit und dem Engagement der Führungskräfte des Kunden abhängig.
Der Honoraranspruch von der Tinhofer GmbH ist daher auch nicht vom Erfolg und dem Eintritt der vom Kunden erwarteten Auswirkungen der empfohlenen Maßnahmen und Bewerber abhängig.
Ebenso übernimmt die Tinhofer GmbH keinerlei Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen und Zeugnisse, sowie die inhaltliche Richtigkeit der für den Auftraggeber veröffentlichten Anzeigentexte, einschließlich der originalgetreuen Wiedergabe der vom Auftraggeber allenfalls gewünschten Beisetzung seiner Firmenbezeichnung bzw. geschützter Wort(-Bild)marken.
Für allfällige Schäden, die dem Kunden von der Tinhofer GmbH oder dessen Dienstnehmer und Beauftragte allenfalls zugefügt werden, entsteht Haftung nur bei Vorsatz.
VIII. Vertragsauflösung
Bei einer einseitigen Vertragsauflösung durch den Kunden vor der Kandidatenpräsentation sind jedenfalls zwei Drittel des vereinbarten Honorars zuzüglich Umsatzsteuer und die bis dahin aufgelaufenen Spesen vom Kunden zu ersetzen. Nach der Kandidatenpräsentation ist der Auftrag zur Gänze erfüllt und daher auch das gesamte Honorar zur Zahlung fällig.
Im Bereich der sonstigen Personalberatung ist bei einer einseitigen Vertragsauflösung durch den Kunden während der Projektabwicklung das Honorar abhängig vom jeweiligen Projektstadium zu ersetzen, in jedem Fall aber zumindest 50 % des vereinbarten Gesamthonorars samt Umsatzsteuer und allenfalls angefallenen Spesen.
Seitens der Tinhofer GmbH ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages dann möglich, wenn
- der Kunde die in diesen AGB und im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte bzw. zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Projektabwicklung notwendige Mitwirkung nachhaltig, trotz zweimaliger Aufforderung, unterlässt oder die in diesen AGB oder in anderen Vertragsbestandteilen vereinbarten Obliegenheiten verletzt, insbesondere nicht die erforderlichen Auskünfte erteilt und Termine vereinbart bzw. zulässt;
- der Kunde mit der Zahlung auch nur einzelner Honorar-Teilbeträge trotz Fälligkeit und nachweisliche Mahnung mehr als 14 Tage im Rückstand ist;
- sich die Bonität des Kunden wesentlich verschlechtert, insbesondere mehr als 2 gerichtliche Exekutionsverfahren gegen ihn laufen oder ein gerichtliches Sanierungs- Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren über ihn eröffnet wurde.
Im Falle der berechtigten einseitigen Vertragsbeendigung durch die Tinhofer GmbH ist diese auch berechtigt, unabhängig vom Abwicklungsstand des Auftrages, das Gesamthonorar, zuzüglich Umsatzsteuer und der bereits angefallenen Spesen, in Rechnung zu stellen und einzufordern.
IX. Obliegenheiten
Die Tinhofer GmbH übernimmt Beratungsaufträge im gesamten Regelungsbereich dieser AGB ausschließlich exklusiv. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, während der Vertragsdauer auch andere Unternehmen mit identen oder ähnlichen Leistungen zu beauftragen oder selbst, ohne Wissen und Einvernehmen mit der Tinhofer GmbH , für die vereinbarte Position Personal zu suchen. Direkte Bewerbungen beim Kunden durch interne oder externe Bewerber wird der Kunde zur weiteren Bearbeitung und Integration in den Suchprozess umgehend und vollständig an die Tinhofer GmbH weiterleiten.
Bei den von der Tinhofer GmbH eingeholten und erarbeiteten Unterlagen und Auskünften handelt es sich durchgehend um dem Datenschutz unterliegende Daten. Der Kunde verpflichtet sich daher sämtliche ihm im Rahmen der Auftragsbearbeitung übermittelten Informationen, Daten und Unterlagen vollständig vertraulich gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Vertraulichkeit auch innerhalb seines Unternehmens und im Kontakt mit eigenen Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten zu sorgen und vorzusorgen.
Sämtliche von der Tinhofer GmbH erstellten Berichte, Potentialanalysen, Konzepte und sonstigen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum der Tinhofer GmbH. Dem Kunden steht nur das Recht zu, diese Unterlagen, Analysen und Konzepte im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Umsetzung des vereinbarten Projektes zu nutzen. Eine Weiterverwendung derselben nach dem Abschluss des vertragsgegenständlichen Projektes oder die Weitergabe dieser Unterlagen, Analysen und Konzepte, verletzt das Urheberrecht der Tinhofer GmbH und verpflichtet zur Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgeltes und zum Ersatz darüber hinausgehender Schäden.
Jeder Verstoß gegen die oben vereinbarten Obliegenheiten berechtigt die Tinhofer GmbH, in jedem Stadium der Projektabwicklung, unbeschadet allfälliger darüber hinaus gehender Ansprüche, zur sofortigen Vertragsauflösung. In einem solchen Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung wegen einer Obliegenheitsverletzung des Kunden steht der Tinhofer GmbH jedenfalls, unabhängig von einem Verschulden des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten, das ungekürzte vertraglich vereinbarte Entgelt samt Umsatzsteuer und den bis dahin angefallenen Spesen zu.
X. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Tinhofer GmbH und dem Kunden im Geltungsbereich dieser AGB wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Es gilt in jedem Fall österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und des Individualvertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht.